Bauunternehmen und Transporte Eichhorn & Sohn GmbH
Übernahme von Bauleitungs- und
Bauüberwachungsaufgaben; Durchführung von
Kostenberechnungen für Bauvorhaben; Koordinierung
von Bauabläufen und Überwachung der Bauabläufe;
Tätigkeit als Generalübernehmer und General-
unternehmer, davon je ausgenommen sind
genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO.